Beratungshilfe
Ein Leitfaden zur Beratungshilfe: Voraussetzungen, Antrag und Beratungsmöglichkeiten
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Kurz erklärt
Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen. Wenn man Beratungshilfe bekommt, bezahlt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung.
Voraussetzungen im Vorab-Check prüfen
Die Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu erhalten:
- Bedürftigkeit: Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.
- Notwendigkeit: Es ist ein juristisches Problem, bei dem nur eine Anwältin oder ein Anwalt helfen kann. Sie haben es versucht, aber können das Problem nicht anders lösen. Eine Person mit mehr Geld würde in der Angelegenheit selbst eine Beratung bezahlen.
- Alternativen geprüft: Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, die das Problem abdeckt. Sie haben versucht, eine andere Beratung zu finden (z. B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Mieterverein, Studierendenwerk, Gewerkschaft).
- Rechtlicher Status: In dieser Angelegenheit haben Sie noch keine Beratungshilfe beantragt.
So funktioniert Beratungshilfe
Antragstellung
Den Antrag können Sie mündlich im Amtsgericht, per Post, oder über Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt stellen.
- Sie müssen den Antrag beim richtigen Amtsgericht stellen.
- An vielen Amtsgerichten brauchen Sie für den mündlichen Antrag einen Termin.
- Eine digitale Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.
Prüfung im Amtsgericht
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter überprüft Ihren Anspruch. Wenn Sie berechtigt sind, bekommen Sie einen Beratungshilfeschein.
- Im Falle der Beantragung vor Ort kann das sofort passieren
- Der Antrag per Post benötigt ein paar Tage Bearbeitungszeit.
Anwaltssuche
- Sie müssen sich selbst eine Anwältin oder einen Anwalt suchen.
- Alle Anwältinnen und Anwälte sind verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren.
- Je nach Fall kann es schwierig sein, passende Fachanwältinnen und Fachanwälte zu finden.
Beratung
- Die Beratung kann verschiedene Tätigkeiten beinhalten
- Die Anwältin oder der Anwalt kann auch für Sie aktiv werden und z.B. Schreiben aufsetzen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Anwältinnen und Anwälten selbst.
- Wenn nötig, können mit demselben Beratungshilfeschein mehrere Gespräche erfolgen.
- Beratungshilfe deckt die „außergerichtliche Vertretung“ ab. Falls es zu einem Verfahren kommt, gibt es die Prozesskostenhilfe.
Kosten
Die Beratung kostet 15 €. Einige Anwältinnen und Anwälte erlassen aber diese Gebühr.
Andere Beratungsmöglichkeiten
Neben der Beratungshilfe gibt es bei Rechtsproblemen andere Möglichkeiten für Menschen mit wenig Geld.
Kostengünstige Beratungsstellen
Kostenlose oder günstige Rechtsberatungen werden von verschiedenen Organisationen angeboten.
Kostengünstige Beratungsstellen
Prozesskostenhilfe
Wenn in Ihrem Fall bereits ein Verfahren läuft, oder Sie eine Klage einreichen wollen, gibt es Prozesskostenhilfe.
Ausnahmen in Hamburg und Bremen
In Hamburg und Bremen wird statt der Beratungshilfe die öffentliche Rechtsberatung durch Anwältinnen und Anwälte angeboten.
Weitere Informationen
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