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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter service.justiz.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.05.2024 erstellt. Sie wurde zuletzt aktualisiert am 12.06.2026.

Übersicht der derzeit nicht erfüllten Kriterien nach BITV 2.0

Wir arbeiten derzeit an der Verbesserung der folgenden BITV-Kriterien (die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die Richtlinie EN 301 549):

  • Sinnvolle Dokumenttitel (9.2.4.2): Seitentitel sind uneinheitlich, manchmal nicht eindeutig oder nicht aussagekräftig genug.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend (9.1.4.11): Dies gilt insbesondere für den Windows-Modus „Hoher Kontrast“.
  • Text auf 200% vergrößerbar (9.1.4.4): Manchmal werden Wörter nicht richtig umgebrochen oder führen auf kleineren Geräten zu horizontalem Bildlauf.
  • Fehlererkennung (9.3.3.1): Wir benachrichtigen die Benutzer nicht, wenn die Zeichenbegrenzung innerhalb der Textfeld-Komponente erreicht wurde.
  • Beschriftungen von Formularelementen vorhanden (9.3.3.2): Bei einigen Hinweisen fehlt die programmatische Zuordnung zum entsprechenden Eingabefeld, sodass sie von Bildschirmleseprogrammen nicht vorgelesen werden.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften (9.1.3.1a): Die Reihenfolge der Überschriften ist auf einigen Seiten falsch.
  • Konsistente Navigation (9.3.2.3): Die Breadcrumb-Komponente ist im Onlinedienst „Erbschein“ im Vergleich zu den anderen Onlinediensten nicht einheitlich.
  • PDF-Dokumente: PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig PDF/UA-konform, es fehlen Tags und Alternativtexte
  • Barrierefreie Dokumentation (12.1.2): Unser derzeitiges Angebot zur „Leichten Sprache“ und „Gebärdensprache“ enthält keine Information zur Navigation und keine Informationen über den Hauptinhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Barrieren melden?

Sie möchten uns bestehende Barrieren melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Schreiben Sie uns gern eine Nachricht.

Kontaktmöglichkeiten

Per E-Mail: kontakt@service.justiz.de
Per Post:
DigitalService GmbH des Bundes
Projekt „Zugang zum Recht“
Prinzessinnenstraße 8–14
10969 Berlin

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de