Geld einklagen – Zahlungsklage online erstellen
Hier erfahren Sie, wie Sie Geld von jemandem vor einem Amtsgericht einklagen können. Dieser Onlinedienst unterstützt Sie auch dabei, eine Klage im Online-Verfahren zu erstellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der Onlinedienst befindet sich noch in der Testphase (Pilotprojekt)
Mit diesem Projekt wird ein Online-Verfahren für zivilgerichtliche Zahlungsklagen erprobt. Mehr zum Online-Verfahren erfahren Sie im Abschnitt Was ist das Online-Verfahren? Die Erstellung der Klage ist noch nicht für alle Gerichte möglich.
Je nach Rechtsproblem kann es sein, dass Ihr zuständiges Amtsgericht nicht in Ihrer Nähe liegt. Der Onlinedienst prüft für Sie, ob es für Ihren Fall ein teilnehmendes Gericht gibt. Dafür wird unter anderem die Postleitzahl abgefragt, die für Ihren Fall entscheidend ist. Aktuell können nur deutsche Postleitzahlen berücksichtigt werden. Dieser Onlinedienst wird Schritt für Schritt um weitere Funktionen und Fälle erweitert, die derzeit noch nicht abgebildet sind.
Kurz erklärt
Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, können Sie vor Gericht klagen. Für zivilrechtliche Zahlungsklagen bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Vor dem Amtsgericht dürfen Sie ohne anwaltliche Hilfe klagen. Dieser Onlinedienst unterstützt Sie in bestimmten Fällen dabei, eine Klage aus Ihren Angaben zu erstellen. Diese Klage können Sie dann selbst digital bei Gericht einreichen und ein Online-Verfahren eröffnen.
Klage mit diesem Onlinedienst erstellen
Der Onlinedienst stellt Ihnen zuerst ein paar Fragen zu Ihrem Rechtsproblem. So wird überprüft, ob es für Ihren Fall ein zuständiges Amtsgericht gibt, das am Pilotprojekt teilnimmt.
Wenn es ein teilnehmendes Gericht gibt, können Sie mit der Erstellung Ihrer Klage weitermachen:
- Sie werden Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben geführt
- Sie erhalten Ihre fertig formulierte Klage als PDF-Datei
- Am Ende bekommen Sie eine Anleitung, wie Sie die fertige Klage über „Mein Justizpostfach“ online bei Gericht einreichen können
Bitte lesen Sie zuerst die nachfolgenden Voraussetzungen, bevor Sie mit der Erstellung der Klage beginnen.
Für wen ist dieser Onlinedienst?
Dieser Onlinedienst richtet sich an Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie fordern einen Geldbetrag von höchstens 10.000 Euro von der Gegenseite
- Sie möchten eine Klage ohne Anwalt oder Anwältin erstellen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind voll geschäftsfähig und nicht durch eine gesetzliche Betreuung vertreten
- Sie möchten nur für sich selbst klagen und Ihnen steht das geforderte Geld alleine zu (zum Beispiel, weil Sie alleine einen Vertrag mit der Gegenseite haben)
- Sie möchten gegen eine einzelne Person oder eine Organisation klagen
- Sie und die Gegenseite haben eine Adresse in Deutschland
- Sie haben einen Online-Ausweis für die Einrichtung von „Mein Justizpostfach“
- Sie möchten im Online-Verfahren klagen
Es werden nicht alle Rechtsbereiche von diesem Onlinedienst abgedeckt. Der Onlinedienst führt sie durch die notwendigen Fragen. So finden Sie heraus, ob Ihr Rechtsproblem für die Erstellung einer Klage für das Online-Verfahren geeignet ist.
Klagen im Online-Verfahren für Anwältinnen und Anwälte
Falls Sie als Anwalt oder Anwältin im fremden oder eigenen Namen klagen, können Sie ebenfalls ein Online-Verfahren eröffnen. Dafür müssen Sie nach § 1124 ZPO diesen Onlinedienst nutzen, um die Klage zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Onlinedienst aktuell erprobt und schrittweise weiterentwickelt wird. Derzeit richten sich der Umfang und die Ansprache noch verstärkt an den Bedürfnissen von Bürgern und Bürgerinnen ohne anwaltliche Vertretung aus. Wir arbeiten bereits an einer erweiterten Version für Anwälte und Anwältinnen, die mehr auf Ihre professionellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Was ist das Online-Verfahren?
Das Online-Verfahren ist eine neue, vereinfachte Verfahrensart im Zivilprozess. Es wird in diesem Pilotprojekt mit teilnehmenden Amtsgerichten erprobt. Bürger und Bürgerinnen sollen damit einfach und digital an ihr Recht kommen.
Das Online-Verfahren unterscheidet sich in einigen Punkten vom gewöhnlichen Zivilprozess. Unter anderem:
- Geringere Gerichtskosten: Die Gerichtskosten sind um ein Drittel niedriger. Für diese Gerichtskosten müssen Sie einen Vorschuss bezahlen, damit das Gericht Ihre Klage bearbeitet. Sie bekommen ihn zurück, wenn Ihre Klage Erfolg hat. Im gewöhnlichen Zivilprozess liegt der Gerichtskostenvorschuss zwischen 120 und 849 Euro. Im Online-Verfahren reduzieren sich die Kosten auf 80 bis 566 Euro. Der genaue Betrag richtet sich nach der Höhe der Zahlung, die Sie in der Klage fordern. Zusätzlich zu den Gerichtskosten können noch weitere Kosten für den Prozess entstehen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Ablauf und den möglichen Kosten.
- Digital erstellte Klage: Sie eröffnen das Online-Verfahren, indem Sie Ihre Klage mit diesem Onlinedienst erstellen und online bei einem teilnehmenden Gericht einreichen. Sie müssen die fertige Klage online über den Dienst „Mein Justizpostfach“ einreichen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie sich „Mein Justizpostfach“ einrichten.
- Digitale Kommunikation mit dem Gericht: In der Regel werden Sie über den gesamten Prozess hinweg über „Mein Justizpostfach“ mit dem Gericht kommunizieren. Das Gericht kann Ihnen grundsätzlich auch über dieses Postfach antworten und das Urteil zusenden.
- Häufig kein Erscheinen bei Gericht nötig: Im Online-Verfahren müssen Sie nur in Ausnahmefällen zu einer mündlichen Verhandlung persönlich vor Gericht erscheinen. Sollte doch eine mündliche Verhandlung erforderlich sein, findet diese in der Regel als Videokonferenz statt. In vielen Fällen kann das Gericht aber anhand der schriftlichen Angaben von Ihnen und der Gegenseite über den Fall entscheiden.
- Prozess wird vom Gericht flexibel gestaltet: Insgesamt ermöglicht das Online-Verfahren dem Gericht, den Prozess einfacher und flexibler zu gestalten als im gewöhnlichen Zivilprozess. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, zum Beispiel wie komplex der Rechtsstreit ist.
- Teilnehmende Amtsgerichte: An der Erprobung des Online-Verfahrens nehmen ausgewählte Amtsgerichte teil. Das zuständige Amtsgericht hängt von Ihrem Fall ab und ergibt sich nicht automatisch aus Ihrem Wohnort. Der Onlinedienst prüft für Sie, ob es für Ihren Fall ein teilnehmendes Gericht gibt. Die folgenden Amtsgerichte nehmen teil: Amtsgericht Bremen (für Online-Verfahren im Land Bremen insgesamt zuständig), Amtsgericht Hamburg-Mitte, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Leipzig, Amtsgericht Nürnberg, Amtsgericht Schöneberg, Amtsgericht Mannheim (Teilnahme ab 20.4.2026), Amtsgericht Nürtingen (Teilnahme ab 20.4.2026), Amtsgericht Bonn (Teilnahme ab 1.6.2026), Amtsgericht Bitburg (Teilnahme ab 1.6.2026), Amtsgericht Dortmund (Teilnahme ab 1.6.2026), Amtsgericht Essen (Teilnahme ab 1.6.2026), Amtsgericht Sinzig (Teilnahme ab 1.6.2026).
So klagen Sie im Online-Verfahren
Nutzen Sie diesen Onlinedienst, um Ihre Klage zu erstellen. Wenn Sie die Klage im Anschluss digital beim ermittelten Gericht einreichen, eröffnen Sie damit automatisch das Online-Verfahren.
Was ist eine zivilrechtliche Zahlungsklage?
Einfach erklärt: Sie fordern, dass Ihnen die Gegenseite Geld bezahlt. Bei Zahlungsklagen geht es immer um einen Geldbetrag. Es ist keine Zahlungsklage, wenn Sie von der Gegenseite fordern, dass sie Ihnen eine Sache gibt oder etwas anderes tun oder lassen soll.
Zahlungsklagen im Zivilrecht beziehen sich auf Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Organisationen. Sie unterscheiden sich damit von Klagen im Sozial- oder Verwaltungsrecht, die sich auf öffentlich-rechtliche Beziehungen beziehen (zum Beispiel zwischen dem Staat und seinen Bürgern und Bürgerinnen).
Beispiele für zivilrechtliche Zahlungsklagen
- Sie fordern Geld zurück, das Ihnen Ihr Vertragspartner oder Ihre Vertragspartnerin schuldet (zum Beispiel unbezahlte Rechnung)
- Sie fordern Schmerzensgeld
- Sie fordern die bezahlte Kaution für Ihre gekündigte Mietwohnung zurück
- Sie fordern Geld als Ersatz für einen entstandenen Schaden (zum Beispiel kaputtes Auto)
Beispiele, die keine zivilrechtlichen Zahlungsklagen sind
Keine Zahlungsklage:
- Sie fordern eine bestellte Ware
- Sie wehren sich gegen eine Mieterhöhung
- Sie fordern, dass Ihr Nachbar etwas Bestimmtes auf seinem Grundstück macht (zum Beispiel Hecke schneiden)
- Sie wollen Ihre Ehe scheiden lassen
Kein Zivilrecht:
- Sie fordern, dass ein Gericht feststellt, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht oder Ihnen eine Abfindung zusteht (Kündigungsschutz-Klage)
- Sie fordern eine staatliche Leistung von einer öffentlichen Behörde (zum Beispiel BAföG oder Arbeitslosengeld)
Klagen ohne Anwalt: Ablauf und Kosten
Erfahren Sie, welche Schritte generell für eine Klage im Zivilprozess nötig sind und wie es danach weitergehen kann. Außerdem finden Sie Informationen zu diesen Themen:
- Details zu Besonderheiten im Online-Verfahren
- Mögliche Kosten für den Gerichtsprozess
- Hinweise, worauf Sie im Zivilprozess achten sollten
Alternativen zur Klage
Sie können versuchen, sich erst einmal ohne eine Klage vor Gericht mit der Gegenseite zu einigen. Das ist häufig schneller und kostengünstiger als ein Klageverfahren.
Gegenseite zur Zahlung auffordern
Als ersten Schritt lohnt es sich in der Regel, dass Sie die Gegenseite selbst zur Zahlung auffordern. Manchmal reicht das schon aus, um Ihr Geld zu bekommen. Das können Sie zum Beispiel in einer E-Mail oder per Brief machen.
Sie müssen die Gegenseite nicht zwingend zur Zahlung auffordern, bevor Sie klagen. Oft ist es aber sinnvoll, das zu tun. Besonders dann, wenn kein fester Zahlungstermin vereinbart war. Beispiel: Bei einer fälligen Rechnung ist in der Regel keine Frist notwendig.
Rechtliche Unterstützung nutzen
Statt den Fall selbst weiter zu verfolgen, können Sie einen Anwalt oder eine Anwältin um Hilfe bitten oder sich an eine Rechtsberatungsstelle wenden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese kontaktieren.
- Um einen Anwalt oder eine Anwältin zu finden, können Sie zum Beispiel die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer nutzen.
- Wenn Sie wenig Geld zur Verfügung haben, können Sie in der Regel Beratungshilfe beantragen. Wenn Sie Beratungshilfe bekommen, zahlen Sie 15 Euro Eigenanteil für eine anwaltliche Beratung. Die restlichen Beratungskosten übernimmt der Staat.
- Es gibt auch Beratungsstellen und Vereine, die Sie günstig oder kostenlos bei rechtlichen Themen unterstützen können. Dazu gehören zum Beispiel Sozialverbände, Verbraucherzentralen und Mietervereine. Hier finden Sie eine Übersicht günstiger Beratungsstellen.
Schlichtung oder Mediation starten
Eine Schlichtung oder Mediation hat das Ziel, einen Rechtsstreit ohne einen Gerichtsprozess zu lösen. Dabei unterstützt Sie eine neutrale Person oder Organisation, die zwischen Ihnen und der Gegenseite vermittelt. Die Kosten können unterschiedlich ausfallen. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Schlichtung oder Mediation.
- Eine Schlichtung wird von Schlichtungsstellen und Schiedspersonen angeboten. Diese haben sich häufig auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert (zum Beispiel Versicherungen oder Banken). Für Streitigkeiten rund um Verbraucherverträge mit Unternehmen gibt es zum Beispiel verschiedene Verbraucherschlichtungsstellen. Schiedspersonen für Streitigkeiten zwischen Privatpersonen finden Sie zum Beispiel beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
- Eine Mediation wird von professionell ausgebildeten Mediatoren oder Mediatorinnen angeboten, zum Beispiel vom Bundesverband Mediation.
Mahnverfahren starten
Ein Mahnverfahren ist ein vereinfachtes, gerichtliches Verfahren. Damit können Sie Geldforderungen durchsetzen, ohne direkt eine Klage einzureichen. Es eignet sich besonders dann, wenn die Gegenseite nicht bestreitet, dass Sie Ihnen die geforderte Summe schuldet, aber trotzdem nicht zahlt.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Mahnverfahren.
Gestalten Sie die digitalen Angebote der Justiz mit
Wir wollen digitale Justiz-Angebote entwickeln, die für alle Menschen gut funktionieren. Ihre Hilfe ist dabei sehr wichtig. In kurzen Online-Gesprächen können Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen und neue Services testen.
Ergänzende Rechtshinweise
Der Onlinedienst befindet sich als Teil eines Digitalisierungsprojekts noch in der Entwicklung und Erprobung. Für Zahlungsklagen vor teilnehmenden deutschen Amtsgerichten bietet er Ihnen in einem Eingabesystem allgemeine Informationen und die Möglichkeit, eine Klage im zivilgerichtlichen Online-Verfahren zu erstellen. Die Abfragen im Onlinedienst enthalten unter anderem Beispiele, die lediglich typische Situationen darstellen. Es kann abweichende Fälle geben, die nicht ausdrücklich erwähnt sind. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls nimmt der Onlinedienst nicht vor. Er gibt auch keine Beratung oder Prognose zu den Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, z. B. einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Onlinedienstes einschließlich der durch ihn bereitgestellten Dokumente sowie der Klageinhalte wird keine Gewähr übernommen. Der Onlinedienst beschränkt sich derzeit auf bestimmte Ansprüche und Vorgehensweisen. Der Onlinedienst beschränkt sich auf die Erstellung von Klagen an Amtsgerichten, die an der Erprobung teilnehmen. Er beschränkt außerdem möglicherweise Ihre Auswahl des Amtsgerichts, da nicht alle potenziellen Gerichtsstände abgebildet werden. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche auf herkömmlichem Weg geltend zu machen, insbesondere durch die Erhebung einer Klage ohne Nutzung des Onlinedienstes. Bei der Nutzung des Onlinedienstes ergeben sich derzeit insbesondere folgende Einschränkungen:
- Der Onlinedienst ist auf Zahlungsklagen beschränkt. Er ist auf feste, fällige Geldbeträge als Hauptforderung optimiert. Andere Zahlungsansprüche können selbstständig über Freitextfelder ergänzt werden.
- Darüber hinaus ermöglicht dieser Onlinedienst die Beantragung von Prozesszinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten. Die Beantragung weiterer Nebenforderungen (z. B. Verzugszinsen) sieht der Onlinedienst nicht vor. Sie können aber über Freitextfelder in eigener Verantwortung geltend gemacht werden.
- Die Erstellung einer digitalen Klage ist durch eine volljährige, natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland oder durch deren anwaltliche Vertretung als Prozessbevollmächtigte oder Prozessbevollmächtigter mit Kanzleisitz in Deutschland vorgesehen. Minderjährige Personen können den Onlinedienst nicht nutzen. Eine gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Personen in einer Klage ist mit dem Onlinedienst derzeit nicht vorgesehen.
- Erfasst ist derzeit die Erstellung einer digitalen Klage gegen genau eine volljährige, natürliche Person oder gegen genau eine juristische Person mit Sitz in Deutschland. Klagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Amtsträger sind derzeit grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Erstellung der Klage ist nur für ein im Onlinedienst ermitteltes Amtsgericht möglich; bei mehreren teilnehmenden zuständigen Amtsgerichten können Sie eine Auswahl treffen.
- Die Eröffnung des Online-Verfahrens und die damit einhergehenden Konditionen sind lediglich durch die Erstellung der Klage mit diesem Onlinedienst sowie die digitale Übermittlung der Klage (über einen sicheren Übermittlungsweg wie „Mein Justizpostfach“ oder beA) möglich. Über andere Wege erstellte oder versandte Klagen sind im Online-Verfahren unzulässig.
Es ist möglich, dass Ihnen weitere oder andere Ansprüche zustehen oder alternative Vorgehensweisen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bestehen, die vorteilhafter für Sie sein könnten, über die Sie dieser Onlinedienst nicht informiert und für die dieser Onlinedienst nicht genutzt werden kann. Es besteht daher das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche mit dem Onlinedienst nicht richtig bzw. vollständig erkennen und Sie diese Ansprüche später nicht mehr erfolgreich geltend machen können. Es besteht außerdem das Risiko, dass Sie aufgrund der gegebenen Informationen Kosten für ein aussichtsloses Verfahren aufwenden und diese nicht erstattet bekommen oder aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein anderes Gericht zuständig ist als angegeben und Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen. Die Kosten des Rechtsstreits sind nicht im Einzelnen vorhersehbar und können über der Höhe der geltend gemachten Forderung liegen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf der Seite „Impressum“ und auf den übrigen Seiten dieses Onlinedienstes.